[infobrief] Für die Rückkehr von Gazale Salame - Demonstration in Hildesheim

LibaSoli libasoli.goettingen at emdash.org
Fre Jan 26 14:35:29 CET 2007


Am 10. Februar 2007 ist es zwei Jahre her, daß Gazale Salame in die Türkei 
abgeschoben worden ist. 

Mittlerweile ist ihre Rückkehr durch die Hartnäckigkeit des Innenministeriums 
in unabsehbare Ferne gerückt. 

Um der Forderung neuen Ausdruck zu verleihen, rufen DGB, Flüchtlingsrat 
Niedersachsen, Projektwerkstatt Hildesheim, Sozialforum Hildesheim und die 
Initiative Menschen für Menschen Solidarität und Bleiberecht Hildesheim 
auf zu einer Demonstration am 2. Jahrestag. 

Im Folgenden der Aufruftext. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten: 
http://papiere-fuer-alle.org/gazale-salame
http://papiere-fuer-alle.org/gazale-salame/spenden


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Demonstration:

>Für die Rückkehr Gazales und ihrer Kinder! 

10. Februar 2007, 12 h Bahnhofsvorplatz, Hildesheim

Abschlusskundgebung ab 13 h am Huckup

Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein 
breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu 
ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim 
hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die 
Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule 
brachte. Seit zwei Jahren lebt Gazale jetzt unter entwürdigenden Umständen 
getrennt von ihren Töchtern und ihrem Mann in einer türkischen 
Vorstadtsiedlung bei Izmir. Sie ist psy-chisch am Ende und braucht dringend 
Unterstützung.

Gazale war im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland 
geflohen. Sie ist in Deutsch-land aufgewachsen und hat hier zusammen mit 
ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder. 
Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990 
auf-grund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem 
Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt 
hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jähri-gem Aufenthalt in 
Deutschland die Aufenthalts-genehmigung und schob sie in die Türkei ab. Alle 
an-deren Mitglieder der Familie Salame konnten da-gegen in Deutschland 
bleiben. Der Landkreis Hildes-heim begründete diese Entscheidung unter 
anderem damit, dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vor-fahren habe, die aus der 
Türkei stammten, und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die 
Fa-milientrennung sei daher nur „vorübergehend“.
Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom 
Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Ahmeds 
Familie lebt, so das Verwaltungsgericht, mindestens seit Mitte der 50er Jahre 
im Libanon und hat mit der Türkei nichts zu tun. Die 
Abschiebungs-entscheidung des Landkreises sei insofern „äußerst dünn“ 
begründet. Daraufhin entschied Landrätin Baule, dass der Landkreis die 
Entscheidung des Verwal-tungsgerichts anerkennen und die Rückkehr von Gazale 
und ihren beiden Kindern ermöglichen wolle. Das Innen-ministerium wies den 
Landkreis jedoch förmlich an, beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf 
Zulassung der Berufung zu stellen und eine Rückkehr von Gazale Salame nicht 
zu erlauben. 
Angesichts der Verzweifelung und Not der in die Türkei verbannten Gazale 
bemühte sich ihre Anwältin an-schließend darum, wenigstens bis zur 
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren von Ahmed Siala eine 
befristete Aufenthaltserlaubnis für Gazale zu errei-chen. Nach einer zunächst 
positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht 
auf Beschwerde des Landkreises auch diese Möglichkeit unterbunden und 
entschieden, dass Gazale bis zur end-gültigen Entscheidung über das 
Aufenthaltsrecht ihres Mannes kein Recht auf Zusammenleben mit ihrer Familie 
in Deutschland hat.

Gazale befindet sich nach mehreren übereinstimmenden Gutachten in einer 
schweren psychischen Krise und ist suizidgefährdet. Sie muss unbedingt mit 
ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren! Auch Flüchtlinge haben einen 
Anspruch auf den verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Familie! Es ist zynisch, 
wenn die Behörden ihnen raten, doch in der Türkei zusammen zu leben: Gazale 
und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Ahmed spricht kein türkisch und 
kann in der Türkei keine Arbeit finden. Die beiden hätten wie ihre Kinder 
längst einen deutschen Pass, wenn der Landkreis ihnen nicht ihr 
Auf-enthaltsrecht entzogen hätte. Sie gehören hierher und nicht in ein ihnen 
fremdes Land. Wir fordern, dass die Behör-den ihre Rechtsmittel gegen die 
Entscheidung des Verwal-tungsgericht umgehend zurücknehmen und Ahmed Siala 
seine Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeben. Wir for-dern, dass Gazale 
endlich wieder zu ihrer Familie zurück-kehren kann! 

VeranstalterInnen:  
DGB, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Projektwerkstatt Hildesheim, Sozialforum 
Hildesheim, Initiative Menschen für Menschen Solidarität und Bleiberecht 
Hildesheim