[infobrief] Für die Rückkehr von Gazale Salame - Demonstration in Hildesheim
LibaSoli
libasoli.goettingen at emdash.org
Fre Jan 26 14:35:29 CET 2007
Am 10. Februar 2007 ist es zwei Jahre her, daß Gazale Salame in die Türkei
abgeschoben worden ist.
Mittlerweile ist ihre Rückkehr durch die Hartnäckigkeit des Innenministeriums
in unabsehbare Ferne gerückt.
Um der Forderung neuen Ausdruck zu verleihen, rufen DGB, Flüchtlingsrat
Niedersachsen, Projektwerkstatt Hildesheim, Sozialforum Hildesheim und die
Initiative Menschen für Menschen Solidarität und Bleiberecht Hildesheim
auf zu einer Demonstration am 2. Jahrestag.
Im Folgenden der Aufruftext. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten:
http://papiere-fuer-alle.org/gazale-salame
http://papiere-fuer-alle.org/gazale-salame/spenden
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Demonstration:
>Für die Rückkehr Gazales und ihrer Kinder!
10. Februar 2007, 12 h Bahnhofsvorplatz, Hildesheim
Abschlusskundgebung ab 13 h am Huckup
Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein
breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu
ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim
hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die
Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule
brachte. Seit zwei Jahren lebt Gazale jetzt unter entwürdigenden Umständen
getrennt von ihren Töchtern und ihrem Mann in einer türkischen
Vorstadtsiedlung bei Izmir. Sie ist psy-chisch am Ende und braucht dringend
Unterstützung.
Gazale war im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland
geflohen. Sie ist in Deutsch-land aufgewachsen und hat hier zusammen mit
ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder.
Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990
auf-grund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem
Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt
hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jähri-gem Aufenthalt in
Deutschland die Aufenthalts-genehmigung und schob sie in die Türkei ab. Alle
an-deren Mitglieder der Familie Salame konnten da-gegen in Deutschland
bleiben. Der Landkreis Hildes-heim begründete diese Entscheidung unter
anderem damit, dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vor-fahren habe, die aus der
Türkei stammten, und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die
Fa-milientrennung sei daher nur „vorübergehend“.
Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom
Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Ahmeds
Familie lebt, so das Verwaltungsgericht, mindestens seit Mitte der 50er Jahre
im Libanon und hat mit der Türkei nichts zu tun. Die
Abschiebungs-entscheidung des Landkreises sei insofern „äußerst dünn“
begründet. Daraufhin entschied Landrätin Baule, dass der Landkreis die
Entscheidung des Verwal-tungsgerichts anerkennen und die Rückkehr von Gazale
und ihren beiden Kindern ermöglichen wolle. Das Innen-ministerium wies den
Landkreis jedoch förmlich an, beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf
Zulassung der Berufung zu stellen und eine Rückkehr von Gazale Salame nicht
zu erlauben.
Angesichts der Verzweifelung und Not der in die Türkei verbannten Gazale
bemühte sich ihre Anwältin an-schließend darum, wenigstens bis zur
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren von Ahmed Siala eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für Gazale zu errei-chen. Nach einer zunächst
positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht
auf Beschwerde des Landkreises auch diese Möglichkeit unterbunden und
entschieden, dass Gazale bis zur end-gültigen Entscheidung über das
Aufenthaltsrecht ihres Mannes kein Recht auf Zusammenleben mit ihrer Familie
in Deutschland hat.
Gazale befindet sich nach mehreren übereinstimmenden Gutachten in einer
schweren psychischen Krise und ist suizidgefährdet. Sie muss unbedingt mit
ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren! Auch Flüchtlinge haben einen
Anspruch auf den verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Familie! Es ist zynisch,
wenn die Behörden ihnen raten, doch in der Türkei zusammen zu leben: Gazale
und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Ahmed spricht kein türkisch und
kann in der Türkei keine Arbeit finden. Die beiden hätten wie ihre Kinder
längst einen deutschen Pass, wenn der Landkreis ihnen nicht ihr
Auf-enthaltsrecht entzogen hätte. Sie gehören hierher und nicht in ein ihnen
fremdes Land. Wir fordern, dass die Behör-den ihre Rechtsmittel gegen die
Entscheidung des Verwal-tungsgericht umgehend zurücknehmen und Ahmed Siala
seine Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeben. Wir for-dern, dass Gazale
endlich wieder zu ihrer Familie zurück-kehren kann!
VeranstalterInnen:
DGB, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Projektwerkstatt Hildesheim, Sozialforum
Hildesheim, Initiative Menschen für Menschen Solidarität und Bleiberecht
Hildesheim