Jüdische Orte in Cottbus

Wichtige Standorte jüdischer Geschichte in Cottbus sind heute im Stadtbild nicht mehr präsent bzw. sind in den letzten Jahrzehnten überbaut worden. An dieser Stelle sollen die wichtigsten Orte ins Bewußtsein gerückt werden.
Synagoge Der alte jüdische Friedhof Der neue jüdische Friedhof

Synagoge

Ab 1862 sammelte die Gemeinde Geld, um ein Grundstück zum Bau einer Synagoge zu erwerben. Im Jahr 1892 begannen die Planungen der Gemeinde, eine Synagoge in Cottbus zu errichten, Gestalt anzunehmen. Unterstützung fand sie dabei von dem fortschrittlich eingestellten Oberbürgermeister Paul Werner.

Die Grundsteinlegung erfolgte am 03.07.1901. Sie wurde nach einem Entwurf der Firma Pabel & Co erbaut und konnte am 16.09.1902 in der Jahrstraße 5 eingeweiht werden.

Die Synagoge war von der Straße durch einen Vorgarten getrennt und in neoromanischer Ziegelbauweise errichtet. An der Vorderfont befanden sich drei Eingänge, der Hauptraum beeindruckte durch das hohe Kuppelgewölbe. In ihm hatten etwa 200 Menschen Platz. Die beiden Seitenemporen, die den Frauen vorbehalten waren, boten ca. 140 Plätze. Die Fensterverglasung und das Kuppeloberlicht erzeugten eine farbenprächtige und feierliche Stimmung im Raum.

In der sog. Reichsprogromnacht am 09.11.1938 wurde die Synagoge gestürmt und angezündet. Die Feuerwehr war zwar vor Ort, achtete aber nur darauf, dass das Feuer nicht auf die umliegenden Gebäude übergriff. Die Reste wurden später gesprengt, beseitigt und der freigelegte Giebel des Nachbarhauses wurde übermalt.

An diesem Ort befindet sich heute das Kaufhaus Galeria Kaufhof. 1988 wurde an der Westseite eine Tafel zur Erinnerung angebracht.


Der alte jüdische Friedhof

Ab 1814 war es durch die Regierung untersagt, Verstorbene über weite Strecken zu transportieren. Somit war es nicht mehr möglich Cottbuser Juden auf dem Friedhof im etwa 50 km entfernten Friedland zu beerdigen, wo dies, in Ermangelung eines Begräbnisplatzes in Cottbus, bis dahin geschah.

Der erste jüdische Friedhof der Stadt Cottbus entstand um 1817 in der Dresdner Straße. Zur ursprünglichen Fläche wurde 1861 ein im Süden anliegendes Stück Land hinzugekauft, auf dem ein Bauwerk errichtet wurde, welches die Funktion einer Feierhalle übernahm. Die Nutzung des Geländes für Beerdigungen bestand bis 1919. Danach konnte es aus Platzmangel jedoch keine neuen Gräber mehr aufnehmen. Schätzungsweise 100 Personen fanden dort ihre letzte Ruhestätte.

Während der Nazi-Herrschaft wurde der Friedhof geschändet, es sind zunächst aber eine Reihe von Grabsteinen erhalten geblieben. 1945 wurde die Begräbnisstätte bei einem Bombenangriff teilweise zerstört. Nach 1950 wurde sie auf Antrag des Stadtgartenamtes in eine Parkanlage mit Gedenkstein umgewandelt. Dabei wurden in Nichtbeachtung jüdischer Bestattungstraditionen wertvolle Dokumente abtransportiert.

Der erste jüdische Friedhof ist heute noch in seiner vollständigen Grundfläche vorhanden. Der erwähnte Gedenkstein und Teile der alten Friedhofsmauer erinnern an die Nutzung als Friedhof für die ansässige jüdische Bevölkerung.


Der neue jüdische Friedhof

Bereits ab 1916 versuchte die mittlerweile auf ca. 400 Mitglieder angewachsene Gemeinde am Rande des Südfriedhofes im Stadtteil Madlow einen israelitischen Friedhof zu errichten. Am 31.08.1916 stimmte die Stadt Cottbus dem Antrag zu. Die Errichtung des eigentlichen Friedhofs fand im Jahre 1918 statt. Zuvor war die 5141 qm große Fläche im Madlower Wald, im Austausch gegen ein ca. 6300 qm großes Grundstück, der Synagogengemeinde zugefallen.

Berta Hammerschmidt, der Frau des Stadtverordneten und Vorsitzenden der Fortschrittlichen Volkspartei, Justizrat Abraham Ludwig Hammerschmidt setzte die Gemeinde hier ein Denkmal. Nach Intervention des Rabbiners und mit Genehmigung des Oberbürgermeisters durfte sie 1916 ausnahmsweise im extra eingezäunten Fleckchen Stadtwald, welches ihr Lieblingsplatz war, begraben werden.

In den 20er Jahren erfuhr, so ist Luftbildern zu entnehmen, das Gestaltungskonzept der Begräbnisstätte erhebliche Änderungen, weiterhin fand ein Flächenankauf statt, der das Gelände auf über 8000 qm vergrößerte.

Auf dem Friedhof wurden nicht nur Cottbuser Juden, sondern auch Gemeindemitglieder aus Calau, Drebkau, Spremberg, Senftenberg und Großräschen bestattet. Die letzte Beerdigung während der NS-Zeit fand im Dezember 1940 statt. In Folge der Deportation und Vernichtung der jüdischen Gemeinde konnte nach dem 2. Weltkrieg keine neue Gemeinde entstehen. 1946 wurden 13 Personen jüdischen Glaubens in Cottbus gezählt. Vereinzelt wurden bis 1968 noch Beerdigungen vorgenommen. Der Zustand des Friedhofs verwahrloste zunehmend bis Ende der 1980er Jahre.

Mitte der 1990er wurde das Gelände an die Jewish Claims Conference rückübertragen und an die damalige Jüdische Gemeinde des Landes Brandenburg übergeben. Seit der Entstehung der neuen jüdischen Gemeinde 1997 erfolgen Beerdigungen von Gemeindemitgliedern auf dem Friedhof. Gegenwärtig umfaßt die Zahl der auf dem Gelände Beerdigten über 115 Personen.

Der weitaus größte Teil der Grabsteine ist mit einem Davidstern versehen. Als Materialien wurden hauptsächlich Granit und Sandstein verwendet, seltener Marmor. Der überwiegende Teil besitzt deutsche Inschriften, es finden sich darüber hinaus eine Reihe von hebräischen Inschriften, die Segenssprüche darstellen oder die Auskunft über die Abstammung, den hebräischen Vornamen und das Sterbedatum geben.

Die Trauerhalle auf dem neuen jüdischen Friedhof entstand 1931 und weist in ihrem äußeren Erscheinungsbild Ähnlichkeiten mit der Trauerhalle auf dem Nordfriedhof auf. Federführend bei Planung und Bau war das Büro "Max Hanke, Atelier für Architektur, Kunstgewerbe und Bauleitung".

Das Gebäude, gliedert sich in einen dominierenden, mit der Eingangsfront nach Westen ausgerichteten Saalbau und rückwertig beidseitig daran angrenzende niedrige Nebenbauten. Die äußere Erscheinung ist von hochwertigem rotbraunen Klinkermauerwerk geprägt.

Die Zeit des 2. Weltkrieges überstand der Gebäudekomplex unzerstört. Gegenwärtig wird das Gebäude nicht genutzt, allerdings strebt die jüdische Gemeinde eine denkmalgerechte Instandsetzung und Nutzung der Feierhalle an.